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   LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04   

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https://dejure.org/2004,18616
LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04 (https://dejure.org/2004,18616)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2004 - L 1 KR 80/04 (https://dejure.org/2004,18616)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - L 1 KR 80/04 (https://dejure.org/2004,18616)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. BSG 12.2.04 - B 12 KR 26/02 R, nicht veröffentlicht; grundlegend bereits BSG 1.12.77 - 12/3/12 RK 39/74, BSGE 45, 199).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (vgl. BSG 18.12.01 - B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (vgl. BSG 12.2.04 - B 12 KR 26/02 R, nicht veröffentlicht; grundlegend bereits BSG 1.12.77 - 12/3/12 RK 39/74, BSGE 45, 199).
  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 65/04

    Sozialversicherungspflich einer Pflegekraft; Vermittlung von Pflegekräften auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 80/04
    In der mündlichen Verhandlung vom 18. Mai 2004 sind sowohl die beiden Geschäftsführer der Klägerin als auch P. E. (Beigeladener zu 4 im Verfahren L 1 KR 65/04) und der Beigeladene zu 4 im Verfahren L 1 KR 65/04) gehört worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 8 R 573/12

    Intensivpfleger nicht selbständig tätig

    Das LSG Hamburg habe gleichfalls mit Urteil vom 18.5.2004 (L 1 KR 80/04) die Tätigkeit einer Pflegekraft als abhängige Beschäftigung gewertet.
  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Der hier zu prüfende Sachverhalt weiche von demjenigen, über den das Landessozialgericht Hamburg in seinem Urteil vom 18. Mai 2004 (Aktenzeichen L 1 KR 80/04) befunden habe, in mehrfacher Hinsicht ab.

    Das erkennende Gericht hat die notwendigen Beiladungen der Beigeladenen zu 2 bis 4 nachgeholt (Beschluss vom 19. September 2011) und die Prozessakten des Landessozialgerichts Hamburg zu den Aktenzeichen L 1 KR 65/04 und L 1 KR 80/04 beigezogen.

  • SG Heilbronn, 01.02.2017 - S 10 R 3237/15

    Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist abhängig

    18.052004 (Az.: L 1 KR 80/04 sowie L 1 KR 65/04), vom 20.06.2012 - L 2 R 120/10 - und vom 10.12.2012 - L 2 R 13/09 -, des Bayerischen LSG vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 - und vom 28.05.2013 - L 5 R 863/12 - sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 -.
  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 65/04

    Sozialversicherungspflich einer Pflegekraft; Vermittlung von Pflegekräften auf

    In der mündlichen Verhandlung vom 18. Mai 2004 sind sowohl die beiden Geschäftsführer der Klägerin als auch C. S. (Beigeladener zu 4. im Verfahren L 1 KR 80/04) und der Beigeladene zu 4) gehört worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2014 - L 4 R 3936/14
    Selbst wenn die Pflegekräfte ein Gewerbe anmeldeten, Einkommensteuer abführten, der Berufsgenossenschaft die Tätigkeitsaufnahme mitteilten und eine Berufshaftpflichtversicherung abschlössen, habe dies kein entscheidendes Gewicht, weil damit nur der äußere Rahmen der Tätigkeit gestaltet werde, während die maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse für das Bestehen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse sprechen würden (vgl. Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Hamburg vom 18. Mai 2004 - L 1 KR 80/04 - in juris).
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